Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Schuldner begleicht selbst die Geldschuld, wodurch sein Brge befreit wird

 # FolioBeschreibung Anzahl 
156rTötung des eigenen Mannes und Verwirkung der Lehensherrschaft. Verwirkung der Erbansprüche. Schuldversprechen und Gesamthandsgemeinschaft. Bürgen für Geldschuld.
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe